Ist ein Ehepartner Eigentümer einer Unternehmung, kaufen die Ehegatten gemeinsam eine Liegenschaft, sind Kinder aus verschiedenen Ehen da, oder sind Erbvorbezüge an Kinder ausgerichtet worden, sorgen heute viele Ehepaare dafür, dass im Todesfall des einen der andere Partner bestmöglich finanziell abgesichert ist und das Erbe erst beim Versterben des zweiten Gatten an die Nachkommen übergeht.
Mit einem Ehe- und Erbvertrag können Ehepartner (mit einigen Einschränkungen) über ihr ganzes eheliche Vermögen zu Gunsten des überlebenden Gatten vorsorgen und dessen Meistbegünstigung optimal regeln, aber auch ihrem Lebenspartner Wohnrechte und Nutzniessungen einräumen.
Ein Ehevertrag kann bereits auf den Beginn der Ehe hin vereinbart werden, er kann aber auch jederzeit später einvernehmlich abgeschlossen werden. Ein Erbvertrag kann ebenfalls jederzeit abgeschlossen werden. Oft ist es sinnvoll, die erbberechtigten Kinder in den Erbvertrag einzubeziehen (-> Erbvertrag)..